发明名称 Vorrichtung und Verfahren zum Betreiben eines Starters in einem Kraftfahrzeug
摘要 Kraftfahrzeug (10) mit einem elektrischen Starter (S), wenigstens einem weiteren elektrischen Verbraucher (V) und einem Speicher (A) für elektrische Energie, wobei – eine Starter-Versorgungsleitung (12) von dem Speicher (A) zum Starter (S) führt, – und eine Verbraucher-Versorgungsleitung (14) von dem Speicher (A) zu dem wenigstens einen weiteren elektrischen Verbraucher (V) oder zu einem elektrischen Verteiler (V) führt, dadurch gekennzeichnet, dass – die beiden Versorgungsleitungen (12, 14) über einen gemeinsamen Anschluss am Speicher (A) elektrisch miteinander verbunden sind, – das Kraftfahrzeug (10) Mittel (R) zum Verbinden aufweist, mit denen die Starter-Versorgungsleitung (12) und die Verbraucher-Versorgungsleitung (14) an einer von dem Speicher (A) beabstandeten Stelle miteinander elektrisch verbindbar sind, wobei die Verbindung über die Mittel (R) zum Verbinden eine Parallelschaltung der Starter-Versorgungsleitung (12) und der Verbraucher-Versorgungsleitung (14) ergibt, und – entweder a) das Kraftfahrzeug (10) eine Steuereinrichtung (SV) aufweist, die Mittel (R) zum Verbinden einen Schalter oder ein Relais oder ein Halbleiter-Schaltelement umfassen und die Mittel (R) zum Verbinden durch die Steuereinrichtung (SV) in Abhängigkeit von einem durch die Steuereinrichtung (SV) erfassten oder vorgegebenen Betriebszustand des Starters (S) oder eines Generators (G) schaltbar sind, wobei die Steuereinrichtung (SV) dazu ausgelegt ist, über die Mittel (R) zum Verbinden einen Stromfluss zuzulassen, wenn der Starter (S) im Eingriff ist, – oder b) die Mittel (R) zum Verbinden eine Diode umfassen, derart, dass die Diode eine parallele Verschaltung der beiden Versorgungsleitungen während des Startvorganges herstellt und bei laufendem Motor automatisch durch ihre Richtwirkung unterbricht.
申请公布号 DE102008032138(B4) 申请公布日期 2013.06.06
申请号 DE20081032138 申请日期 2008.07.08
申请人 AUDI AG 发明人 WINKLER, JOSEF
分类号 B60R16/03;F02N11/08;H02J7/14 主分类号 B60R16/03
代理机构 代理人
主权项
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