<p>Bei einer Brennkammer (16) für eine Gasturbine (10) wird mindestens ein Helmholtzdämpfer (30) angeordnet ist. Die Brennkammer besteht aus einer Anzahl Brenner oder diese ist mit einem Verbund von Brennern (14, 15) ausgerüstet. Der Helmholtzdämpfers (30) ist nach einem jeweiligen festgestellten oder vorgängig festgelegten Dämpfungsbedarf gegen die in der Brennkammer auftretenden thermoakustischen Schwingungsfrequenzen ausgelegt und ist innerhalb der disponierten Brenner (14, 15) oder an Stelle eines freien zur Verfügung stehenden Platzes innerhalb des Verbundes von Brennern angeordnet.</p>