In einem Fördersystem erstrecken sich Platten (3) als Auflage für beförderte Gegenstände und Personal zwischen zwei nebeneinander beabstandet angeordneten Endlosförderketten, die an einem Ende des Förderweges in antreibende Kettenräder (11) und an dem anderen Ende in angetriebene Kettenräder (11') eingreifen. An einer radial außerhalb vom Teilkreis (pc) gelegenen Stelle ist der Abstand zwischen der vorderen Zahnflanke (12a) der Kettenradzähne (15) zu der Zahnmittellinie (x) mindestens so groß wie der Abstand - auf dem Teilkreis (pc) gemessen - von der Mittelpunktlinie (x) zu der vorderen Zahnflanke (12a). Die Zahnflanken (12a, 12b) gehen übergangslos in den Zahngrund (13) über und der Fußkreisdurchmesser (df¶13¶) ist kleiner als der Fußkreisdurchmesser (df) gemäß den ISO-Normen.