摘要 |
<p>Durchgangsschleuse (110), die zwischen mindestens einem frei zugänglichen Bereich (100) und mindestens einem nur für berechtigte Personen zugänglichen Bereich angeordnet ist, mit: einem auf dem Boden markierten und/oder durch mobile Absperreinrichtungen (13) abgegrenzten Durchgangsbereich (5), mindestens einer Bildaufnahmeeinrichtung (7), mindestens einer Bildverarbeitungseinrichtung (8), mindestens einer Alarmübertragungseinrichtung (9), wobei mindestens ein spezifisches Signal an die Alarmübertragungseinrichtung (9) durch die Bildverarbeitungseinrichtung (8) übertragbar ist, wenn mindestens eine Person die für den Zugang, den Durchgang und das Verlassen der Durchgangsschleuse (110) geltenden Regeln einhält oder verletzt oder wenn Objekte in der Durchgangsschleuse (110) zurückgelassen wurden. Verfahren für Durchgangskontrolle und/oder Personenvereinzelung durch eine Durchgangsschleuse (110) zwischen einem frei zugänglichen Bereich (100) und mindestens einem nur für berechtigte Personen zugänglichen Bereich, mit den folgenden Schritten: Überwachung eines Durchgangsbereichs (5) der Durchgangsschleuse (110) zur automatischen Feststellung ob mindestens eine Person die für den Zugang, den Durchgang und das Verlassen der Durchgangsschleuse (110) geltenden Regeln einhält oder verletzt oder ob Objekte in der Durchgangsschleuse (110) zurückgelassen wurden, Aktivierung einer Zugangsbegrenzungsvorrichtung (132, 133) der Durchgangsschleuse (110) zur Personenvereinzelung, wenn mindestens eine Person die für den Zugang, den Durchgang und das Verlassen der Durchgangsschleuse (110) geltenden Regeln einhält oder verletzt oder wenn Objekte in der Durchgangsschleuse (110) zurückgelassen wurden.</p> |