摘要 |
Zur Herstellung von Telekommunikationsverbindungen in einem Kommunikationsnetz (KN), insbesondere einem öffentlichen Vermittlungsnetz, zwischen Teilnehmerstellen, die unterschiedlichen Teilnehmergruppen (A1, A2; B1, B2, B3) wenigstens eines Teilnehmerverbandes zugehörig sind, und/oder von bzw. zu gesonderten Netzen (Fremdnetze) über gesonderte Anschlusseinrichtungen (T1, T2, T3) werden in den Anschlusseinrichtungen (T1, T2, T3) von den betreffenden Teilnehmerstellen und/oder über die gesonderten Netze abgegebene individuelle Markierungen und/oder lediglich den jeweils eigenen Nummerierungsplan berücksichtigende Wahlinformationen herangezogen.
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