Vorgeschlagen werden Mikroemulsionen, enthaltend (a) 5 bis 30 Gew.-% Ölkörper, (b) 5 bis 80 Gew.-% anionische und/oder nichtionische Emulgatoren und (c) 12 bis 30 Gew.-% Polyole mit der Maßgabe, daß sich die Mengenangaben mit Wasser zu 100 Gew.-% ergänzen. Der besondere Vorteil der Emulsionen besteht darin, daß sie kalt herstellbar sind.