摘要 |
<p>Eine Sicherheitsgurtanordnung mit einem eine Kraftbegrenzungseinrichtung aufweisenden Sicherheitsgurtaufroller, deren Ansprechen bei einem Aufprall mit einem begrenzten Gurtbandauslaß aus dem blockierten Sicherheitsgurtaufroller verbunden ist, soll für einen Sekundäraufprall eingerichtet sein. Hierzu ist vorgesehen, daß dem Sicherheitsgurtaufroller (9, 30) eine nach dem Primäraufprall wirksam werdende und die durch das Ansprechen der Kraftbegrenzungseinrichtung (13) im Zuge des Primäraufpralls entstandene Gurtlose beseitigende Strammeinrichtung (17, 33) zugeordnet ist.</p> |