摘要 |
<p>Bei einem Farbwerk mit wenigstens einer Rasterwalze (3), der eine Kammerrakelanordnung (7) mit zwei vorzugsweise auf einem Rakelhalter (9) aufgenommenen, in Umfangsrichtung der Rasterwalze (3) gegeneinander versetzten Rakelblättern (11, 12) zugeorndet ist, die eine mit Farbe beaufschlagbare Farbkammer (13) begrenzen, in welche die Rasterwalze (3) eintaucht, wird dadurch ein schonender Betrieb des die Rückstände von der Rasterwalze (3) entfernenden Rakelblatts (11) gewährleistet, daß der Farbkammer (13) mindestens eine außerhalb des als Vor- bzw. Schließrakel wirkenden, in Drehrichtung der Rasterwalze (3) stromaufwärts gelegenen Rakelblatts (11) angeordnete mit Farbe beaufschlagbare Vorkammer (41) vorgeordnet ist, in welche die Rasterwalze (3) eintaucht.</p> |