摘要 |
Beschrieben wird eine Dehnanordnung (135), welche mit einem Doppelmotorrheometer (100) antriebsmäßig verbunden oder verbindbar ist. Das Doppelmotorrheometer (100) weist einen ersten Messmotor (110) und einen zweiten Messmotor (112) auf, wobei der erste Messmotor (110) und der zweite Messmotor (112) unabhängig voneinander steuerbar sind und wobei jeder von dem ersten Messmotor (110) und dem zweiten Messmotor (112) zum Bestimmen eines von dem betreffenden Messmotor (110, 112) erzeugten Drehmoments vorgesehen ist. Die Dehnanordnung (135) enthält: ein erstes Probenhalteteil (102) zum Halten eines ersten Probenabschnitts einer Probe und ein zweites Probenhalteteil (104) zum Halten eines zweiten Probenabschnitts der Probe. Wenn die Dehnanordnung (135) mit dem Doppelmotorrheometer (100) antriebsmäßig verbunden ist, ist der erste Probenhalteteil (102) von dem ersten Messmotor (110) in eine Rotationsbewegung (113) um eine erste Achse (106) antreibbar und der zweite Probenhalteteil (104) ist von dem zweiten Messmotor (112) in eine Rotationsbewegung (115) um eine zweite Achse (108) antreibbar. Ferner ist in diesem Fall die erste Achse (106) parallel zu der zweiten Achse (108) angeordnet und die erste Achse (106) ist mit Abstand von der zweiten Achse (108) angeordnet, so dass sich die in dem ersten Probenabschnitt und dem zweiten Probenabschnitt gehaltene Probe zwischen dem ersten Probenhalteteil (102) und dem zweiten Probenhalteteil (104) erstreckt. |