摘要 |
<p>Erfindungsgemäß kann eine Mobilfunkkarte (1), die mittels einer Zugangskennung (13) eines Benutzers gesperrt ist, nur an einem vorher vereinbarten Entsperrstandort (14; 23) entsperrt werden. Zum Entsperren muss die betreffende Mobilfunkkarte (1) zu dem vereinbarten Entsperrstandort (4; 23) gebracht werden, wo der aktuelle Standort eines mobilen Telekommunikationsendgeräts (15) ermittelt wird, in welches die Mobilfunkkarte (1) eingesetzt ist. Falls sich bei einem Vergleich des aktuellen Standorts und des entweder auf der Mobilfunkkarte (1) hinterlegten oder dem Mobilfunknetzwerk (19) vorliegenden Entsperrstandorts (14; 23) eine Übereinstimmung ergibt, wird die Mobilfunkkarte (1) entsperrt. Hierzu wird entweder eine neue Zugangskennung eingerichtet oder dem Benutzer die bestehende Zugangskennung (13), die er möglicherweise nur vergessen hatte, mitgeteilt. Das initiale Festlegen des Entsperrstandorts (14; 23) kann nur an dem Entsperrstandort (14; 23) selbst erfolgen.
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