<p>Ein Antriebsstrang (1) für ein Kraftfahrzeug weist als Antrieb eine Hubkolbenverbrennungsmaschine (2) und mindestens eine elektrische Maschine (3) auf. Die Hubkolbenverbrennungsmaschine (2) ist über eine erste Kupplung (5) und die elektrische Maschine (3) über eine zweite Kupplung (8) mit einer Eingangswelle (6) eines Getriebes (7) in Antriebsverbindung bringbar. Zwischen der ersten Kupplung (5) und der Eingangswelle (6) des Getriebes (7) ist ein Drehschwingungsdämpfer (9) angeordnet.
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