摘要 |
<p>Ausschäumbares Hohlprofil (1), bei dem Profilwandungen (2,3,4,5) eine ausschäumbare Hohlkammer (6) begrenzen. In der Hohlkammer (6) ist zumindest eine Ausgleichswandung (8) vorgesehen, die zumindest eine Ausgleichskammer (9) von dem ausschäumbaren Teil der Hohlkammer abtrennt. Das Volumen der Ausgleichskammer (9) beträgt im nicht ausgeschäumten Zustand des Hohlprofils (1) maximal 30% des Gesamtvolumens der Hohlkammer (6). Die Ausgleichswandung (8) ist mit der maßgabe ausgelegt, dass beim Ausschäumen der Hohlkammer (6) das Volumen der Ausgleichskammer (9) unter Freigabe eines Ausgleichsvolumens für den Schaum (7) reduzierbar ist. <IMAGE></p> |