摘要 |
<p>Bei einem Schloß für Sicherheitsgurte, insbesondere in Kraftfahrzeugen, mit einem Schloßgehäuse und einer in eine Öffnung desselben einsteckbaren und durch wenigstens ein verriegelungsglied im Gehäuse zu sperrenden, von einem federbelasteten Auswerfer beaufschlagten Schloßzunge besteht das technische Problem, daß Fremdkörper, beispielsweise Münzen oder dergleichen in das Schloßinnere gelangen oder dort hineingedrückt werden oder daß mit Fremdkörpern, beispielsweise Schraubenziehern, im Schloßinneren herummanipuliert wird. Um eine Zerstörung des Schlosses zu verhindern, sollen Maßnahmen ergriffen werden, die dies verhindern. Hierzu ist ein Schloß für Sicherheitsgurte vorgesehen, das im Bereich der Einstecköffnung 18 für die Schloßzunge 12 im Schloßgehäuse 10 wenigstens eine Verriegelungseinrichtung 55 zum wiederlösbaren, die Einstecköffnung 18 im wesentlichen verschließenden Festhalten des Auswerfers 22 bei nicht eingesteckter Schloßzunge 12 aufweist.</p> |