摘要 |
Bei einer Brücke aus begehbaren Flächen (1, 2) und einem über Streben (3), Wänden (9, 10) o. dgl. den begehbaren Flächen (1, 2) zugeordneten Handlauf (4) soll der Handlauf (4) aus Hohlprofilabschnitten (5) bestehen, welche zumindest eine Längsnut (7) zur Verbindung mit den Streben (3), Wänden (9, 10) o. dgl. aufweisen.
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