<p>Die Querschnittshöhe des Kanals (19) zum Abführen von Verunreinigungen aus dem Auflösegehäuse (5) einer Offenendspinnmaschine entspricht im wesentlichen der Querschnittshöhe einer aus dem die Auflösewalze (15) lagernden Hohlraum ausmündenden Reinigungsöffnung (18), wobei ein Verbindungsrohr (22), mittels welches der Abführungskanal (19) mit einem zentralen Luftkanal (2) in Verbindung steht, den erweiterten Eintritt (24) aufweist, wobei zwischen dem Eintritt des Verbindungsrohres und dem Austritt des Abführungskanals ein Spalt (25) zum zusätzlichen Ansaugen von Luft vorgesehen ist.</p>