摘要 |
<p>Die Korrektur des Zählergebnisses (18) eines Zählpunktes (Z3) durch die übereinstimmenden Zählergebnisse (20) benachbarter Zählpunkte (Z2, Z4) wird nur zugelassen, wenn zusätzlich geprüft worden ist, daß die infolge der Zähldifferenz noch besetzt gemeldeten Abschnitte zwischen diesen Zählpunkten tatsächlich frei sind; dies geschieht vorzugsweise durch Vergleich der Zählergebnisse weiterer Zählpunkte (Z1, Z5) zu beiden Seiten des gestörten Zählpunktes (Z3). Für die Zählfehlerkorrektur auch im Streckenbereich mit sich verzweigenden Gleiselementen werden allen Strängen dieser Elemente Zählergebnisse zugeordnet. Aus den Freimeldebedingungen für diese Elemente werden Freimeldegleichungen und aus den beiden für jeden Zählpunkt geltenden Freimeldegleichungen eine Korrekturgleichung ermittelt, die festlegt, unter welchen Bedingungen ein Zählergebnis als offensichtlich falsch und korrigierbar anzusehen ist. Die Verarbeitung der Zählergebnisse erfolgt in Rechnern, die für jeden Zug getrennt die Achszahlen der von ihnen passierten Zählpunkte festhalten; die Zuordnung der Zählpunktmeldungen zu den für die einzelnen Zügen in den Rechnern installierten Speicherfelder geschieht über die Verkettung der Zählpunkte durch die für sie geltenden Freimeldegleichungen.</p> |