摘要 |
Bei Geschwindigkeitsmessern erfordern die Sicherheitsvorschriften die ständige Funktionskontrolle der Anzeige- und/oder Registrierinstrumente. Bei Bandanzeigeinstrumenten muss neben dem Instrumenten-Antrieb (11, 12, 13, 14) auch das Band (19) überwacht werden. Diese Ueberwachung erfolgt dadurch, dass auf der Nicht-Antriebsseite der Bandanzeigeeinheit eine mit der Umlenkrolle (20) gekoppelte Gebereinheit (23) zum Erzeugen eines von Anzeigewert abhängigen Gebersignals vorgesehen wird. Eine Vergleichsschaltung (24) vergleicht dauernd das Signal dieser Gebereinheit mit einem vom Eingangssignal unabhängigen Bezugssignal. Weichen diese beiden Signale voneinander ab, so wird hierdurch ein Fehler angezeigt und ein Alarm ausgelöst.
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