摘要 |
<p>Eine Brennunterlage (10) zum Brennen von Dachziegeln, die einen Boden (12) sowie zwei Seitenwände (14, 16) aufweist. Der Boden (12) bildet eine Auflagefläche (18) für die zu brennenden Dachziegel. Um zu vermeiden, daß die Dachziegel beim Brennen durch die unvermeidlichen Erschütterungen od.dgl. unkontrolliert durcheinanderfallen und nicht mehr an den genau definierten Stapelpunkten aneinander anliegen, wird vorgeschlagen, daß die Auflagefläche (18) des Bodens (12) der Brennunterlage (10) in einem Neigungswinkel zwischen den beiden Seitenwänden (14, 16) angeordnet ist, so daß bei bestimmungsgemässer Lage der Brennunterlagen (10) während des Brennens die Auflagefläche (18) zur Horizontalen entsprechend geneigt ist.</p> |