Die Neuerung betrifft eine Fensteranordnung mit einer Hochwärme- und Schalldämmung, wobei vor allem der Abstand der beiden Glasscheiben (3, 4) verbreitert ist, der Flügelrahmen (1) eine entsprechende Wärmedämmung aufweist und zwischen den Scheiben eine von außen steuerbare Beschattungsvorrichtung vorgesehen werden kann.