摘要 |
<p>Bei einem Farbwerk mit wenigstens einer Rasterwalze (3), der eine Kammerrakelanordnung (7) mit zwei vorzugsweise auf einem Rakelhalter (9) aufgenommenen, in Umfangsrichtung der Rasterwalze (3) gegeneinander versetzten Rakelblättern (11, 12) zugeordnet ist, die eine mit Farbe beaufschlagbare Farbkammer (13) begrenzen, kommt man dadurch mit vergleichsweise wenig Farbe aus, daß in der Farbkammer (13) eine an die Rasterwalze (3) anstellbare, drehbar gelagerte Schöpfwalze (42) angeordnet ist.</p> |